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Die bestehende Passivhaus-Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
ist jetzt entscheidend verbessert worden: Die Bundesregierung stellt
zusätzlich 160 Millionen Euro pro Jahr bereit, mit denen die
Fördermöglichkeiten bei der Gebäudesanierung und bei den besonders
energieeffizienten Passivhäusern ausgeweitet werden.
Pro Passivhaus -Wohneinheit beträgt die Kreditsumme weiterhin 50.000 EUR, die
Zinssätze für ein Fertighaus bauen sind jetzt aber noch günstiger: Bei einer Laufzeit
von 20 Jahren mit drei tilgungsfreien Anlaufjahren beträgt der Zinssatz
derzeit 3,10 % p.a. nominal, bzw. 3,14 % p.a. effektiv. Der Barwert der
Förderung ist damit auf ca. 8.000 EUR angehoben worden.
Dr. Wolfgang Feist, Leiter des Passivhaus Institutes, begrüßt die
verbesserte Förderung für Passivhäuser: "Mit der neuen Passivhaus-Förderung
lohnt sich ein Passivhaus für Bauherren ab der ersten Minute, hoher
Wohnkomfort und lebenslang extrem niedrige Energiekosten sind dabei schon
inklusive. So wird das energieeffiziente Bauen zu einem Gewinn nicht nur für
die Umwelt, sondern auch für das Portemonnaie." Entscheidend dabei ist, dass
die hohe Ausführungsqualität weiter beibehalten wird.
Das Passivhaus Institut rechnet damit, dass sich durch das neue
Förderprogramm die hohe Steigerungsrate von 100 % beim Bau von Passivhäusern
fortsetzt. Dadurch kann auch bei den Passivhaus-Komponenten wie
Komfortlüftung mit Wärmerückgewinnung und Fenstern mit
Dreifach-Wärmeschutzverglasung mit höheren Stückzahlen gerechnet werden.
Über 3.000 Passivhäuser gibt es schon in Deutschland, nicht nur als
Wohngebäude, sondern auch als Schulen, Kindergärten, Turnhallen, Büro- und
Fabrikgebäude.
Die Änderungen bei der neuen Passivhaus-Förderung
Private Interessenten, die ein Passivhaus bauen oder erwerben möchten,
stellen ihre Förder-Anträge wie bisher über die Hausbank. Zwei Änderungen
müssen bei der neuen KfW-Förderung beachtet werden:
1) Abgewickelt wird die neue Passivhaus-Förderung jetzt über das
KfW-CO2-Gebäudesanierungsprogramm mit der Programm-Nummer 130/132. Nähere
Informationen finden Sie auf der Homepage der KfW unter
http://www.kfw.de.
2) Als Nachweisverfahren dient das Passivhaus Projektierungs Paket PHPP oder
ein gleichwertiges Verfahren auf Grundlage der EN 832. Nachzuweisen sind der
Jahres-Heizwärmebedarf von max. 15 kWh/(m²a) und - das ist neu - der
Jahres-Primärenergiebedarf von max. 40 kWh/(m²a). Mit der Umstellung auf den
Primärenergiebedarf als Förderkriterium wird eine Orientierung der Förderung
auf das eigentliche Ziel, den Klimaschutz, erreicht.
Weitere Informationen unter www.passiv.de
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